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Ingenieurbüro Leimkühler
CE-Kennzeichnung für den Sondermaschinenbau
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CE-Kennzeichnung für Sondermaschinen ab Losgröße 1
Für Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer
Für Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer
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Zum kostenlosen Erstgespräch
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aboutme
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Herzlich Willkommen bei Ingenieurbüro Leimkühler.
Ihr Partner für CE-Kennzeichnung im Sondermaschinenbau.
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Maschinensicherheit. Fundiert. Lösungsorientiert.
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Als zertifizierter CE-Koordinator (TÜV) und Maschinensicherheitsexperte (ZMSE®) unterstütze ich Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie. Beispielsweise auf folgende Probleme und Fragen: <br> <br> - Welche Unterlagen benötige ich für die CE-Kennzeichnung meines Produkts? <br> - Wie kann ich den CE-Prozess optimieren und dadurch Zeit für mein Kerngeschäft gewinnen? <br> - Wie dokumentiere ich normkonform, um Haftungsrisiken zu reduzieren? <br> <br> Vor Gründung meines Ingenieurbüros habe ich erfolgreich 10 Jahre als Projekt- und Teamleiter im Sondermaschinen gearbeitet. Darum weiß ich aus der Praxis wo die Herausforderungen liegen. Gerne unterstütze ich auch Sie und Ihr Team bei der Lösung dieser Fragestellungen.
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aboutme
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Persönliches
- Geboren im Jahr 1989, verheiratet und in Osnabrück beheimatet. <br> - Ingenieur und ausgebildeter Elektroniker für Betriebstechnik. <br> - ZMSE® Zertifizierter Maschinensicherheitsexperte, CE-Koordinator (TÜV), Sicherheitsingenieur. <br> - 10 Jahre Berufserfahrung im Sondermaschinenbau und in der CE-Kennzeichnung. <br> - seit 2021 geschäftsführender Gesellschafter der Ingenieurbüro Leimkühler GmbH.
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video
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Erklärvideo - Der schnellste Weg zur CE-Dokumentation
Erfahren Sie im Video, wie mein Auftragsabwicklungsprozess funktioniert und Sie direkt mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft gewinnen.
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Checkliste Projektanfrage
docs/D-2001-CL-Checkliste zur Angebotserstellung.pdf
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Jetzt Kontakt aufnehmen
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CE-Kennzeichnung aus Osnabrück
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Ingenieurbüro Leimkühler GmbH <br> Obere Findelstätte 7 <br> 49124 Georgsmarienhütte <br> <a href="mailto:jan.leimkuehler@ib-leimkuehler.de"> jan.leimkuehler@ib-leimkuehler.de</a> <br> Buchen Sie jetzt Ihren Online-Termin. Ganz flexibel via MS-Teams oder telefonisch.
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Zum Kalender
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quotes
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Kundenstimmen und Referenzen
Das sagen Projektleiter, Geschäftsführer und Konstrukteure über meine Leistungen und Ergebnisse.
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„Hr. Leimkühler unterstützt uns als externer Dienstleister im Bereich Maschinensicherheit und technische Dokumentation. Projekte werden termingerecht und zuverlässig zum Abschluss gebracht. Vielen Dank für die Zusammenarbeit,gerne empfehlen wir Sie weiter.“
B. Ritzka-Bogner
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Ltg. Montage-Maschinenbau Kirschner Maschinen- und Metallbau GmbH
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„Als Hersteller von Sondermaschinen und Lastaufnahmemitteln waren wir auf der Suche nach einem Dienstleister, der uns bei der Erstellung der CE-Dokumentation unterstützt. Gute Zusammenarbeit, schnelle Reaktion, Fachwissen und Begegnung auf Augenhöhe. Termine werden wie besprochen eingehalten. Hr. Leimkühler, vielen Dank für die Unterstützung. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“
M. Hatzfeld
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Geschäftsführender Gesellschafter MHC GmbH
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„Vielen Dank für die professionelle und zielführende Zusammenarbeit beim EG-Konformitätsbewertungs-verfahren sowie der Erstellung der Betriebsanleitung für unsere Steuerschränke.“
Matthias Mayr
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Inhaber Mayr Automation LLC
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„Einfache, partnerschaftliche Projektabwicklung. Pragmatische und sichere Lösungen für unsere Konstruktionen. Vielen Dank für die Zusammenarbeit, gerne empfehle ich Sie weiter.“
Thomas Halbmeyer
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Inhaber HaPE Konstruktion
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ablauf
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Ihre Vorteile
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100% Spezialisierung auf den Sondermaschinen-, Vorrichtungs- und Werkzeugbau.
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Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft
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Unkomplizierte, digitale Auftragsabwicklung.
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Keine Sorgen – Sichere, normkonforme Produkte
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leistungen
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CE-Kennzeichnung für
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- Maschinen - Unvollständige Maschinen - Lastaufnahmemittel - Auswechselbare Ausrüstungen - Stapler- und lof- Anbaugeräte - Gesamtheit von Maschinen - Schaltschränke für Maschinen
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Retrofit und sicherheitstechnische Beurteilung für
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- Alt-Bestandsanlagen ohne CE-Kennzeichnung - Wesentliche Änderung an bestehenden Maschinen und Anlagen
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Verifikation und Validierung gem. EN ISO 13849
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- Festlegen aller notwendigen Sicherheitsfunktionen sofern nicht in RB erfolgt - Ermittlung des erforderlichen Performance-Levels (PLr) - Identifizierung der sicherheitsbezogenen Bauteile (SRP/CS) - Erstellung der sicherheitsbezogenen Blockdiagramme - Berechnung des erreichten Performance Level (PL) mithilfe SISTEMA - SISTEMA-Ergebnisbericht in PDF-Format für Ihre Dokumentation - Abgleich der verbauten Sicherheitsbauteile (SRP/CS) mit der Dokumentation - Prüfprotokollerstellung für die elektrotechnischen Sicherheitsfunktionen
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Coaching, Schulungen und Workshops
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- Grundlagen Produktsicherheit - CE-Kennzeichnung - Risikobeurteilung für Maschinen erstellen - Geschäftsprozessmanagement Produktsicherheit - Umbau von Maschinen – wesentliche Änderung - Betriebsanleitungen normgerecht erstellen
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Dokumentationsüberprüfung
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- Dokumentationsüberprüfung für eine normkonforme Dokumentation zur Reduzierung von Haftungsrisiken - Schneller, leicht nachvollziehbarer Überblick, ob Ihre technische Dokumentation den aktuellen Normen und Richtlinien innerhalb der EU entspricht
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faq
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faqblock
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FAQ - Häufig gestelle Fragen
question answer
Benötigt ein Lastaufnahmemittel eine CE-Kennzeichnung?
Ein Lastaufnahmemittel benötigt dann eine CE-Kennzeichnung, wenn dieses in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt. Dies ist abhängig vom Verwendungszweck. Wenn das Lastaufnahmemittel zum Ergreifen einer Last dient und zwischen Maschine und Last oder an der Last selber angebracht wird oder dazu dient integraler Bestandteil der Last zu werden, fällt das Lastaufnahmemittel in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.
question answer
Benötigt eine Schweißvorrichtung eine CE-Kennzeichnung?
Es kommt auf den Verwendungszweck sowie die konstruktive Gestaltung der Vorrichtung an. Enthält die Vorrichtung elektrische, pneumatische oder hydraulische Komponenten fällt die Vorrichtung in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie, da nicht ausschließlich die unmittelbar menschliche Kraft zum Einsatz kommt. In Abhängigkeit von der Verwendung kann es sich nun um eine unvollständige Maschine oder eine auswechselbare Ausrüstung handeln. Unvollständige Maschinen erhalten keine eigene CE-Kennzeichnung, während auswechselbare Ausrüstungen eine CE-Kennzeichnung erhalten müssen. Fällt die Vorrichtung hingegen nicht in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie, gelten die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetztes – ProdSG.
question answer
Benötigt eine Treppen/ ein Treppenpodest/ eine Arbeitsbühne eine CE-Kennzeichnung?
Ob eine Treppe, ein Treppenpodest oder eine Arbeitsbühne mit dem CE-Kennzeichen versehen werden muss, hängt maßgeblich vom Einsatzort und dem Verwendungszweck ab. In Abhängigkeit vom Anwendungsfall fällt die Treppe in den Geltungsbereich verschiedener EU-Richtlinien und Gesetze. Die nachfolgende Tabelle ermöglicht einen ersten Überblick. <table> <tr> <th>Fall</th> <th>Einsatzort/ Verwendungszweck</th> <th>Kategorie</th> <th>Zutreffende Richtlinie/ Norm</th> <th>CE-Kennzeichnung</th> <th>Erforderliche Technische Dokumentation</th> </tr> <tr> <td>01</td> <td>Treppen als ortsfeste Zugänge zu Maschinen und Anlagen</td> <td>Unvollständige Maschine</td> <td>RL 2006/42/EGEN 14122</td> <td>NEIN</td> <td>Risikobeurteilung Montageanleitung EG-Einbauerklärung</td> </tr> <tr> <td>02</td> <td>Treppen, die in Gebäude bzw. Bauwerke eingebaut werden</td> <td>Bauprodukt (Eigenständiges Bau- und Tragwerk)</td> <td>BauProdV EN 1090-1 EN 14122</td> <td>JA</td> <td>Risikobeurteilung Montageanleitung Leistungserklärung</td> </tr> <tr> <td>03</td> <td>Treppen, mobil/ nicht ortsfest</td> <td>Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG</td> <td>ProdSG EN 14122</td> <td>NEIN</td> <td>Risikobeurteilung Gebrauchsanleitung Herstellererklärung</td> </tr> </table> In der Praxis ist eine eindeutige Abgrenzung zwischen Bauprodukteverordnung und dem Anlagen- und Maschinenbau nicht immer einfach. Das VDMA-Einheitsblatt 24408-1 unterstützt bei der Bewertung. Im Dokument ist die Abgrenzung verfahrenstechnischer Anlagen und Maschinen vom Geltungsbereich der europäischen Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011/EU beschrieben.
question answer
Welche Dokumente muss der Hersteller für Behörden vorhalten?
Der Hersteller muss die dokumentierten Unterlagen, die während des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens erstellt werden für Marktaufsichtsbehörden vorhalten und auf Verlangen vorlegen. Die relevanten Dokumente die hierzu gehören sind: • Allgemeine Beschreibung der Maschine/ des Produkts, • Eine Auflistung der angewendeten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen, • Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine/ das Produkt berücksichtigt wurden, • Übersichts- und vollständige Detailzeichnungen • Schaltpläne und Versuchsberichte • Vollständige Unterlagen zur Risikobeurteilung • Ein Exemplar der Original-Betriebsanleitung der Maschine/ des Produkts • Reparatur- und Ersatzteillisten • Eine Kopie der EG-Konformitätserklärung • Zuliefererdokumentation • Mess- und Inbetriebnahmeprotokolle • Prüfergebnisse und Ergebnisse aus Qualitätskontrollen
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