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<title>Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF</title>
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<header id="title-block-header">
<h1 class="title">Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF</h1>
<p class="author">Zusammenkunft aller Physikfachschaften</p>
</header>
<p>Begriffe und Regelungen, die im Anhang kommentiert oder erklärt
werden, sind kursiv gedruckt.</p>
<h1 data-number="1" id="geltungsbereich"><span
class="header-section-number">1</span> Geltungsbereich</h1>
<p>Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller
Teilnehmenden) der Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF). Sie
ist von allen Teilnehmenden einzuhalten und regelt unter anderem den
Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe der ZaPF entsprechend der
Satzung der ZaPF und die Antragsfristen und Abstimmung von Anträgen.</p>
<p>Als teilnehmende Personen der ZaPF gelten alle angemeldeten
Teilnehmenden der ZaPF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie
alle Mitglieder und helfende Personen der ausrichtenden Fachschaft.</p>
<h1 data-number="2" id="ablauf-eines-plenums"><span
class="header-section-number">2</span> Ablauf eines Plenums</h1>
<ol type="1">
<li>Sitzungen der ZaPF sind öffentlich.</li>
<li>Die Sitzungsleitung wird von der die ZaPF organisierenden Fachschaft
vorgeschlagen und im Plenum abgestimmt. Bis zur Wahl der Sitzungsleitung
fungiert die ausrichtende Fachschaft als Sitzungsleitung.</li>
<li>Zu Beginn der Sitzung wird eine Protokollführung, bestehend aus
einer oder mehreren Personen, gewählt. Das Protokoll der Sitzung wird im
ZaPF-Reader für die folgende ZaPF abgedruckt.</li>
<li>Nach der Wahl der Sitzungsleitung und der Protokollführung ist die
Beschlussfähigkeit festzustellen.</li>
<li>Anschließend wird die Tagesordnung bekanntgegeben und abgestimmt.
Diese Tagesordnung ist bindend.</li>
<li>Im Anfangsplenum werden nach Abstimmung der Tagesordnung die
Vertrauenspersonen gewählt.</li>
<li>Im Abschlussplenum sollte es immer einen Tagesordnungspunkt
“Berichte der Arbeitskreise” geben. Möchte ein Arbeitskreis (AK) einen
Antrag abstimmen bzw. ein Meinungsbild einholen wollen, so ist diese
entsprechend des Abschnittes “Anträge” einzureichen. Auf einer
vorherigen ZaPF durch einen GO-Antrag auf “Schließung der Redeliste und
Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im
Plenum” vertagte Anträge sowie solche, die wegen mangelnder
Beschlussfähigkeit, nicht mehr behandelt werden konnten, sollen
priorisiert behandelt werden.</li>
<li>Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser
Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so
kann die Auslegungsfrage mit Wirkung für die gesamte Sitzung durch die
Sitzungsleitung entschieden werden.</li>
<li>Die Sitzungsleitung kann die Sitzung unterbrechen, dies sollte in
der Regel jedoch zehn Minuten nicht überschreiten.</li>
</ol>
<h1 data-number="3" id="anträge"><span
class="header-section-number">3</span> Anträge</h1>
<h2 data-number="3.1" id="antragsfristen-und-antragsdurchführung"><span
class="header-section-number">3.1</span> Antragsfristen und
Antragsdurchführung</h2>
<ol type="1">
<li>Antragsberechtigt sind alle teilnehmenden Personen.</li>
<li>Anträge (z.B. für Tagesordnungspunkte oder Abstimmungen) sind
mindestens eine Stunde vor Beginn des Plenums in Textform bei der die
ZaPF ausrichtenden Fachschaft einzureichen. Dies gilt insbesondere für
Texte, über die abgestimmt werden soll. Die Arbeitskreise haben dafür zu
sorgen, dass dies rechtzeitig geschieht. Die Fristen für Anträge zur
Änderung der Geschäftsordnung und des Verhaltenskodex der ZaPF werden in
eigenen Absätzen geregelt.</li>
<li>Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, sind
Initiativanträge und müssen von mindestens zwei Personen aus
verschiedenen Fachschaften getragen werden. Auch diese Anträge müssen
dem Plenum in geeigneter Form vorgelegt werden. Initiativanträge werden
am Ende der Liste der Anträge im Tagesordnungspunkt “Anträge” angehängt,
so sie nicht mit einem anderen Antrag konkurrieren. Sie früher zu
behandeln bedarf eines Geschäftsordnungsantrages zur Änderung der
Tagesordnung.</li>
<li>Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung im
Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF
geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur
Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung
der Geschäftsordnung spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem Zwischen-
oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen dieser
Geschäftsordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung
der Geschäftsordnung tritt automatisch zum nächsten Plenum in
Kraft.</li>
<li>Anträge zur Änderung des Verhaltenskodex der ZaPF zur Abstimmung im
Anfangsplenum müssen mindestens 7 Tage vor dem Anfangsplenum der ZaPF
geeignet bekanntgemacht werden, z.B. über die Mailingliste. Zur
Abstimmung im Zwischen- oder Abschlussplenum müssen Anträge zur Änderung
des Verhaltenskodex der ZaPF spätestens um 15:00 Uhr am Tag vor dem
Zwischen- oder Abschlussplenum bekanntgegeben werden. Änderungen des
Verhaltenskodex der ZaPF sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die
Änderung des Verhaltenskodex tritt sofort in Kraft.</li>
<li>Die antragsstellende Person muss im Plenum anwesend sein oder kann
eine Vertretung benennen und muss dies der Sitzungsleitung mitteilen.
Die vertretende ist dann die neue antragstellende Person.</li>
<li>Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die
Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, sollen ihre Änderung
des bestehenden Textes <em>geeignet nachvollziehbar</em> machen. Diese
Pflicht entfällt für Initiativanträge.</li>
</ol>
<h2 data-number="3.2" id="geschäftsordnungsanträge"><span
class="header-section-number">3.2</span> Geschäftsordnungsanträge</h2>
<ol type="1">
<li><em>Geschäftsordnungsanträge</em> (GO-Anträge) werden durch das
Heben beider Arme signalisiert und sind spätestens vor der nächsten
Wortmeldung bzw. Abstimmung zu behandeln und abzustimmen.</li>
<li>Es ist nur eine Für-Rede durch die antragstellende Person und eine
Gegenrede erlaubt, dabei ist eine inhaltliche einer formellen Gegenrede
vorzuziehen. Eine Diskussion von GO-Anträgen findet nicht statt.</li>
<li>In der Abstimmung ist (bis auf unten angegebene Ausnahmen) eine
Mehrheit von mehr Ja-Stimmen als der Summe von Nein-Stimmen und
Enthaltungen erforderlich. Gibt es keine Gegenrede gilt der Antrag als
angenommen.</li>
<li>Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:
<ul>
<li>zur Änderung der Tagesordnung,</li>
<li>zur erneuten Feststellung der Beschlussfähigkeit (ohne Abstimmung,
ohne Gegenrede),</li>
<li>zur Unterbrechung der Sitzung (auch bekannt als “Pause”),</li>
<li>zum Schluss der Sitzung, *</li>
<li>zur Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes in einen anderen
Tagesordnungspunkt,</li>
<li>zur Begrenzung der Redezeit,</li>
<li>zum Schluss der Redeliste (nach Annahme des Antrages können sich
noch Personen auf die Redeliste setzen lassen, anschließend wird die
Liste geschlossen, weitere Wortmeldungen sind dann nicht mehr
möglich)</li>
<li>Wiedereröffnung der Redeliste *</li>
<li>geschlossene Sitzung (jeweils nur für einen Tagesordnungspunkt)</li>
<li>Zulassung einzelner Personen zur geschlossenen Sitzung</li>
<li>zum Schluss der Debatte (die Diskussion wird nach Annahme des
Antrages sofort abgebrochen, eine Abstimmung zum Thema wird ggf. sofort
durchgeführt, auch bekannt als “Antrag auf sofortige Abstimmung”) *</li>
<li>zur Anzweiflung einer Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne
Abstimmung)</li>
<li>zur Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe
mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum (auch bekannt als “Vertagung
auf das nächste Plenum bzw. die nächste ZaPF”) *</li>
<li>Nichtbefassung auf dieser ZaPF *</li>
<li>geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt
namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)</li>
<li>Neuwahl der Sitzungsleitung unter Benennung eines oder mehrerer
Gegenkandidierender</li>
<li>Neuwahl der Protokollführung unter Benennung eines oder mehrerer
Gegenkandidierender</li>
<li>Einholung eines Meinungsbildes im Plenum</li>
<li>Verfahrensvorschlag</li>
<li>namentliche Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt
Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)</li>
<li>Abstimmung per Handzeichen (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, nur bei
Abstimmungen und Meinungsbildern)</li>
</ul>
Mit einem * gekennzeichnete Anträge erfordern eine Zweidrittelmehrheit
der</li>
</ol>
<h1 data-number="4" id="abstimmungen-und-wahlen"><span
class="header-section-number">4</span> Abstimmungen und Wahlen</h1>
<p>Dieser Abschnitt regelt die Abstimmungen und Meinungsbilder des
ZaPF-Plenums sowie die Wahlmodi für Personenwahlen. Vom üblichen Modus
für Personenwahlen abweichende Bestimmungen werden in einem eigenen
Unterabschnitt geregelt, die verbleibenden Regelungen für Personenwahlen
sind davon unbenommen. Die Beschlussfähigkeit für Abstimmungen und
Personenwahlen ist gegeben, wenn <em>zwanzig Physikfachschaften</em> im
Plenum anwesend sind.</p>
<p>Die Beschlussfähigkeit ist ausschließlich für Abstimmungen und
Personenwahlen entsprechend dieser Geschäftsordnung notwendig. Nur das
Plenum betreffende Abstimmungen können ohne Beschlussfähigkeit
durchgeführt werden, dies betrifft insbesondere die Wahl der
Sitzungsleitung und der Protokollführung, sowie das Sitzungsende.</p>
<p>Die Sitzungsleitung übt die Funktion des Wahlausschusses für offene
Abstimmungen und Wahlen aus. Für geheime Abstimmungen und Wahlen wird
ein Wahlausschuss von der Sitzungsleitung bestimmt. Hierbei darf kein
Mitglied des Wahlausschusses selbst zur Wahl stehen.</p>
<h2 data-number="4.1" id="abstimmungen-und-meinungsbilder"><span
class="header-section-number">4.1</span> Abstimmungen und
Meinungsbilder</h2>
<ol type="1">
<li>Es werden Abstimmungen und <em>Meinungsbilder</em> unterschieden.
Meinungsbilder sind informelle Abstimmungen um die Meinung der im Plenum
anwesenden einzuholen, während Abstimmungen über die Annahme oder
Ablehnung von Beschlüssen entscheiden. Eine <em>Vorabstimmung</em> ist
nicht zulässig.</li>
<li>Beschlüsse sind nach außen zu tragende <em>Resolutionen</em>, die
zwingend an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder
Personengruppen adressiert sein müssen, <em>Positionspapiere</em>, die
an niemanden adressiert sind, sowie ZaPF-interne
<em>Selbstverpflichtungen</em> und Aufträge an den StAPF.</li>
<li>Stimmberechtigt für Meinungsbilder ist jede teilnehmende Person der
ZaPF.</li>
<li>Stimmberechtigt für Abstimmungen ist jede im Plenum anwesende
Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft
hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen
Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu
gewähren. Eine geheime Abstimmung ist möglich.</li>
<li>Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen
größer ist als die Summe aus Enthaltungen und Nein-Stimmen. Sollte die
Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen überwiegen,
wird die Abstimmung einmalig wiederholt. Falls in der erneuten
Abstimmung wiederum die Zahl der Enthaltungen überwiegt, gilt der Antrag
als abgelehnt. Die Abstimmung ist geeignet, z.B. durch deutliches
Handheben, kenntlich zu machen, eine geheime Abstimmung in Papierform
kann beantragt werden. Eine schriftliche Stimmabgabe ist bei vorzeitiger
Abreise möglich, es ist jedoch bei geheimer Abstimmung auf Wahrung des
Wahlgeheimnisses zu achten. Die schriftliche Stimmabgabe gilt nur für
inhaltlich unveränderte Anträge und verfällt sonst.
Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Anträge zur Abstimmung sind
positiv zu formulieren.</li>
<li>Änderungsanträge ändern den Wortlaut eines Antrages, aber nicht das
Wesen. Sie können von jeder teilnehmenden Person gestellt werden.
Änderungsanträge sind vor dem eigentlichen Antrag zu beschließen. Die
notwendigen Mehrheiten zur Annahme von Änderungsanträgen entsprechen der
von Beschlüsse. Soweit das Plenum den Änderungsanträgen zustimmt oder
sie von den hauptantragstellenden Personen übernommen werden, wird der
Hauptantrag in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung gestellt. Die
antragstellende Person hat bis zur endgültigen Beschlussfassung das
Recht, auch eine geänderte Fassung ihres Antrages zurückzuziehen.</li>
<li><em>Konkurriende Anträge</em> sind einander widersprechende Anträge
zur selben Sache. Sie werden gleichzeitig behandelt.</li>
<li>Bei konkurrierenden Anträgen ist die Beschlussfassung wie folgt
durchzuführen: Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist über den
weitergehenden zuerst abzustimmen. Wird dieser angenommen, so sind
weniger weit gehende Anträge erledigt. Lässt sich ein Weitergehen nicht
feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge, in der die
konkurrierenden Anträge zur Beschlussfassung gestellt werden, aus der
Reihenfolge der Antragsstellung. Lässt sich diese nicht mehr
feststellen, entscheidet die Sitzungsleitung.</li>
<li>Beschlüsse zur Änderung der Geschäftsordnung, die
Geschäftsordnungsanträge ändern, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen,
können nur explizit und mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen
Stimmen geändert werden.</li>
<li>Beschlüsse zur Änderung des Verhaltenskodex des ZaPF bedürfen einer
Zweidrittelmehrheit. Vor der Abstimmung ist die Beschlussfähigkeit
zwingend festzustellen.</li>
</ol>
<h2 data-number="4.2" id="personenwahlen"><span
class="header-section-number">4.2</span> Personenwahlen</h2>
<ol type="1">
<li>Das <em>passive Wahlrecht</em> für Personenwahlen haben alle
natürlichen Personen.</li>
<li>Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. In
Abweichung davon dürfen Sitzungsleitung und Protokollführung per
Akklamation gewählt werden.</li>
<li>Es werden die Wahlmodi für normale Personenwahlen und die Wahl der
Vertrauenspersonen im Anfangsplenum unterschieden.</li>
<li>Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum
anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede
Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der
jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung
zu gewähren.</li>
<li>Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen:
<ul>
<li>Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor und
können vom Plenum befragt werden.</li>
<li>Danach ist dem Plenum die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der
Kandidierenden über diese zu diskutieren.</li>
<li>Diese Diskussion wird nicht protokolliert.</li>
<li>Eine kandidierende Person gilt als gewählt, wenn die Person mehr
Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, <em>mindestens elf Ja-Stimmen</em> erhält
und die Wahl annimmt.</li>
<li>Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig
abgegebene Stimmen.</li>
<li>Sollten mehr Kandidierende gewählt werden, als Posten zur Verfügung
stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt.</li>
</ul></li>
<li>Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich
und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der
Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden
Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach
Möglichkeit anzuhören.</li>
</ol>
<h2 data-number="4.3" id="vertrauenspersonen"><span
class="header-section-number">4.3</span> Vertrauenspersonen</h2>
<ol type="1">
<li>Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Das aktive
Wahlrecht besitzen alle anwesenden natürlichen Personen.</li>
<li>Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung
aus einem Pool von teilnehmenden Personen der ZaPF. Bewerbungen hierfür
müssen bis spätestens zu Beginn des Anfangsplenums in Textform an eine,
bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der ZaPF durch die ausrichtende
Fachschaft bekanntzugebende, Adresse erfolgen.</li>
<li>Eine Personaldebatte findet nicht statt, die Kandidierenden dürfen
sich jedoch dem Plenum vorstellen.</li>
<li>Wahl durch Zustimmung ist durch den folgenden Algorithmus definiert:
<ul>
<li>Jede wahlberechtigte Person erhält einen Wahlzettel mit einer Liste
aller zur Wahl stehenden Personen.</li>
<li>Jeder zur Wahl stehenden Person kann eine Stimme gegeben
werden.</li>
<li>Die Auszählung der Stimmen erfolgt in mehreren Durchgängen.</li>
<li>Im ersten Durchgang werden alle Stimmen ausgezählt und die Person
mit den meisten Stimmen kommt in die Gruppe der gewählten Personen.
Daraufhin werden alle Wahlzettel, die der ersten gewählten Person eine
Ja-Stimme gegeben haben, von den übrigen Wahlzetteln getrennt.</li>
<li>In den darauf folgenden Durchgängen wird immer die Person mit den
meisten Stimmen in den verbliebenen Wahlzetteln der Gruppe der gewählten
Personen hinzugefügt und ihre Wahlzettel von den übrigen Wahlzetteln
getrennt. Dies wird so lange wiederholt bis alle Plätze besetzt sind
oder keine Wahlzettel mehr übrig sind.</li>
<li>Bei Stimmengleichheit entscheidet die Anzahl der Stimmen aus der
ersten Runde. Bei Gleichstand entscheidet das Los.</li>
<li>Sollten noch nicht alle Plätze in der Gruppe der gewählten Personen
besetzt sein obwohl keine Wahlzettel mehr verblieben sind, werden die
restlichen Plätze nach Anzahl der Stimmen in der ersten Runde besetzt.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.</li>
</ul></li>
<li>Die Stimmverteilung wird nicht bekanntgegeben. Die gewählten
Vertrauenspersonen werden in alphabetischer Reihenfolge vom
Wahlausschuss veröffentlicht.</li>
<li>Der durch die Wahl bestimmten Gruppe muss anschließend das Vertrauen
ausgesprochen werden. Dies geschieht falls nicht anders gewünscht per
Handzeichen in offener Wahl. Sind die ersten sechs Personen genannter
Gruppe vom gleichen Geschlecht, ersetzt die Person eines anderen
Geschlechts mit den meisten Stimmen die sechste Person in der Rangfolge.
Sollten sich nur Personen eines Geschlechts beworben haben, ist diese
Regelung irrelevant.</li>
<li>Bei weniger als sieben sich bewerbenden Personen muss der kompletten
Gruppe das Vertrauen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen
ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gilt. Die Wahl durch
Zustimmung entfällt hierbei.</li>
<li>Darüber hinaus nominiert die austragende Fachschaft zwei
Vertrauenspersonen aus ihrer Fachschaft, diese müssen nicht vom Plenum
bestätigt werden.</li>
</ol>
<h1 class="unnumbered" id="anhang-versionshistorie">Anhang:
Versionshistorie</h1>
<p>Diese Geschäftsordnung wurde auf dem Abschlussplenum der Sommer-ZaPF
2005 in Erlangen beschlossen. Inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen
auf der:</p>
<ul>
<li>Sommer-ZaPF 2007 in Berlin,</li>
<li>Sommer-ZaPF 2008 in Konstanz,</li>
<li>Winter-ZaPF 2008 in Aachen,</li>
<li>Sommer-ZaPF 2009 in Göttingen,</li>
<li>Sommer-ZaPF 2010 in Frankfurt,</li>
<li>Sommer-ZaPF 2011 in Dresden</li>
<li>Sommer-ZaPF 2014 in Düsseldorf,</li>
<li>Winter-ZaPF 2014 in Bremen.</li>
<li>Sommer-ZaPF 2015 in Aachen,</li>
<li>Sommer-ZaPF 2016 in Konstanz,</li>
<li>Winter-ZaPF 2016 in Dresden,</li>
<li>Sommer-ZaPF 2017 in Berlin,</li>
<li>Winter-ZaPF 2017 in Siegen,</li>
<li>Sommer-ZaPF 2018 in Heidelberg,</li>
<li>Winter-ZaPF 2018 in Würzburg,</li>
<li>Sommer-ZaPF 2019 in Bonn,</li>
<li>Winter-ZaPF 2019 in Freiburg,</li>
<li>der Sommer-ZaPF 2023 in Berlin,</li>
<li>und auf Winter-ZaPF 2023 in Düsseldorf.</li>
</ul>
<h1 class="unnumbered"
id="anhang-kommentare-zur-geschäftsordnung-und-begriffsklärung">Anhang:
Kommentare zur Geschäftsordnung und Begriffsklärung</h1>
<h2 class="unnumbered"
id="geschäftsordnungsanträge-1">Geschäftsordnungsanträge</h2>
<p>Geschäftsordnungsanträge sind dazu gedacht, zu verhindern, dass eine
Diskussion sich ins Absurde zieht. Sie sind mit äußerster Vorsicht
anzuwenden und sind insbesondere als Korrektiv für eine Diskussion, die
ihren roten Faden verloren hat, zu benutzen.</p>
<p>Bei der Abstimmung über einen Geschäftsordnungsantrag sollte man
vorher dreimal darüber nachdenken, ob man ihm zustimmt, da Ende der
Debatte auch Ende der Debatte bedeutet.</p>
<p>Geschäftsordnungsanträge können als Mittel zu einer Schlammschlacht
genutzt werden, jedoch sollte bedacht werden, dass wir sachliche
Diskussionen führen wollen und auch einsehen sollten, wenn die Mehrheit
einen Antrag nicht unterstützt. Die GO kann nie so gefasst werden, dass
sie weder von Teilnehmenden des Plenums noch von der Redeleitung
missbraucht werden kann. Für einen guten Ablauf des Plenums sind wir auf
das Wohlwollen aller angewiesen.</p>
<p>Um die GO-Anträge auf ihren einzigen Sinn, die Steuerung der
Diskussion, zu beschränken, wurden auf der ZaPF im Wintersemester
2014/2015 in Bremen die Liste der GO-Anträge abgeschlossen und umfasst
alle GO-Anträge die in der jüngeren Vergangenheit benutzt wurden und
die, die schon immer auf der Liste waren. Dies umfasst unter anderem
auch Verfahrensvorschläge, wie z.B. die Entscheidung 2011 in Dresden
eine ZaPF, um die sich mehrere Fachschaften beworben hatten, per
Stein-Schere-Papier zu vergeben.</p>
<p>Falls ein GO-Antrag nicht wie in der Liste benannt gestellt wird,
versucht die Redeleitung in Rücksprache einen inhaltsgleichen, korrekt
gestellten Antrag zu finden. Sollte die Redeleitung dabei einen Fehler
macht, erinnert euch daran, dass auch die Redeleitung nur aus Menschen
besteht, die Fehler machen können und weist sie darauf hin.</p>
<p>Abstimmungen ohne jegliche Gegenrede sollten nur mit äußerster
Vorsicht angenommen werden.</p>
<p>Formale Gegenrede bedeutet nur bekanntzugeben, dass man dagegen ist,
inhaltliche Gegenrede beinhaltet eine Begründung.</p>
<h2 class="unnumbered"
id="beschlussfähigkeit-bei-zwanzig-anwesenden-fachschaften">Beschlussfähigkeit
bei zwanzig anwesenden Fachschaften</h2>
<p>Dies entspricht nach unserem Kenntnisstand etwa einem Viertel der
Physikfachschaften.</p>
<h2 class="unnumbered" id="passives-wahlrecht">Passives Wahlrecht</h2>
<p>Das Plenum soll jede Person wählen können, der die teilnehmenden
Personen die Ausübung des Amtes zutrauen. Dies ist ein breites Recht und
bringt die Pflicht mit, sorgfältig auszuwählen, wen es wählt. Die
teilnehmenden Personen sollen sich mit den kandidierenden Personen
bekannt machen und die ZaPF nutzen, diese kennenzulernen und sich eine
Meinung über sie zu bilden. Kandidierende Personen sollen sich dem
Plenum in geeigneter Form vorstellen.</p>
<p>Es ist immer eine Option Menschen nicht zu wählen und Ämter vakant zu
lassen, da es besser sein kann sich länger mit kandidierenden Personen
vertraut zu machen und sie im Zweifel später zu wählen. Die Wahl in
Ämter ist keine Voraussetzung um sich aktiv in Gremien einzubringen.</p>
<h2 class="unnumbered"
id="mindestanzahl-von-ja-stimmen-bei-personenwahlen">Mindestanzahl von
Ja-Stimmen bei Personenwahlen</h2>
<p>Das Minimum von elf Ja-Stimmen bewirkt, dass Kandidierende mindestens
die absolute Mehrheit der zur Beschlussfähigkeit notwendigen Stimmen
erhalten muss.</p>
<h2 class="unnumbered"
id="geeignete-form-des-nachvollziehbarmachens">Geeignete Form des
Nachvollziehbarmachens</h2>
<p>Es kann sehr schwer sein kleinste Änderungen in Texten
nachzuvollziehen, es erleichtert die Arbeit im Plenum deswegen
erheblich, wenn Änderungen bestehender Texte im einzelnen hervorgehoben
sind. Dies kann z.B. durch ein Diff geschehen.</p>
<h2 class="unnumbered"
id="resolutionen-positionspapiere-und-selbstverpflichtungen">Resolutionen,
Positionspapiere und Selbstverpflichtungen</h2>
<p>Resolutionen halten Positionen der ZaPF fest und werden vom StAPF an
die im Antrag angegebenen adressierten natürlichen und juristischen
Personen und Personengruppen verschickt.</p>
<p>Positionspapiere erfüllen den selben Zweck wie Resolutionen, werden
aber nicht gesondert verschickt und sollen im Bericht des StAPFes und
auf der Internetpräsenz der ZaPF in der Liste aller Resolutionen und
Positionspapiere veröffentlicht werden.</p>
<p>Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an
die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können
insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises
festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren
Beschluss zu fassen.</p>
<h2 class="unnumbered" id="konkurrierende-anträge">Konkurrierende
Anträge</h2>
<p>Konkurriende Anträge entfallen üblicherweise in eine von zwei
Kategorien:</p>
<ol type="1">
<li>Verschiedene Änderungsanträge, die die selbe Textstelle ändern
wollen.</li>
<li>Verschiede inhaltliche Beschlussfassungen zur selben Sache.</li>
</ol>
<h2 class="unnumbered"
id="meinungsbilder-und-vorabstimmungen">Meinungsbilder und
Vorabstimmungen</h2>
<p>Meinungsbilder sind dazu gedacht anzuzeigen, in welche Richtung die
Personen im Plenum tendieren, so dass Antragstellende diese Meinungen in
ihre Anträge einarbeiten können. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht um
in Erfahrung zu bringen wie das Plenum abstimmen würde. Aus diesem Grund
sollten Fragen für Meinungsbilder verschieden vom Abstimmungsgegenstand
formuliert werden.</p>
</body>
</html>